alles nach Plan?
Eine Änderung der Coronaschutzverordnung tritt ab dem 04.03.2022 in Kraft. Demnach haben auch nicht immunisierte Personen mit einem negativen Testnachweis Zugang zu Sportangeboten (innen und außen) sowie den Besuch von Sportveranstaltungen. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten keine Zugangsbeschränkungen. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahlen zulässig ist.