Deine 5 Schritte zum Rehasport
1. Körperliche Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist, obliegt dem behandelnden Arzt.
2. Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Diese ist auch bei uns erhältlich.
Wichtig ist das Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport und nicht beim Funktionstraining.
3. Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Sie müssen ebenso auf der Rückseite der Verordnung unterschreiben.
4. Terminvereinbarung
Sobald die genehmigte Verordnung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, melden Sie sich bitte unter Tel. 0 23 51 - 97 444 80 oder am Empfang des Schneckenhauses. Hier erfahren Sie dann die Termine, an denen die Rehasportkurse angeboten
werden.
5. Teilnahme am Rehasport
Teilnehmen kann jeder, der eine genehmigte Verordnung vom Arzt und der Krankenkasse hat.